Steuer-Tipp für Katzenbesitzer: So kannst du dein Katzensitting von der Steuer absetzen

Wer im Urlaub oder auf Geschäftsreise ist, möchte seine Samtpfote in besten Händen wissen. Professionelles Katzensitting – wie zum Beispiel durch den Service von Murrum Katzensitting – bietet genau diese Sicherheit. Doch wusstest du, dass du dir einen Teil der Kosten für die Betreuung direkt vom Finanzamt zurückholen kannst?

Ja, du hast richtig gelesen: Als Haustierhalter kannst du die Ausgaben für die Betreuung deiner Katze in der eigenen Wohnung als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen.

So funktioniert der Steuerabzug

Das Finanzamt erkennt Ausgaben für die Betreuung von Haustieren an, wenn diese direkt in deinem Haushalt stattfindet. Da professionelle Anbieter wie Murrum Katzensitting genau diesen Service bieten (Betreuung deiner Katze in deiner gewohnten Umgebung), erfüllt dies die Kriterien der § 35a EStG (Einkommensteuergesetz).

Das sind die Voraussetzungen:

  • Ordnungsgemäße Rechnung: Das ist der wichtigste Punkt! Du musst eine formale Rechnung erhalten, die alle notwendigen Angaben enthält (Adresse des Anbieters, deine Adresse, Leistungszeitraum, detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen).
  • Keine Barzahlung: Das Finanzamt erkennt nur Zahlungen an, die nachweislich unbar erfolgt sind. Überweise den Betrag also unbedingt auf das Konto des Dienstleisters. Bewahre den Kontoauszug als Beleg gut auf!
  • Betreuung im eigenen Haushalt: Der Service muss bei dir zu Hause stattfinden. Eine reine Betreuung in einer Katzenpension (außerhalb deiner Wohnung) zählt steuerlich meist nicht als haushaltsnahe Dienstleistung.

Wie viel bekommst du zurück?

Du kannst 20 % der Lohnkosten (inkl. Mehrwertsteuer) direkt von deiner Steuerschuld abziehen – und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr.

Ein Rechenbeispiel: Wenn du für das Katzensitting im Jahr 500 Euro bezahlst, kannst du 20 % davon, also 100 Euro, direkt von deiner zu zahlenden Einkommensteuer abziehen. Das ist kein zu versteuerndes Einkommen, sondern eine direkte Minderung deiner Steuerlast!

Was du jetzt tun musst:

  1. Rechnung aufbewahren: Achte darauf, dass dir der Sitter eine korrekte Rechnung ausstellt. Bei Anbietern wie Murrum ist das der Standard, was die Abwicklung besonders einfach macht.
  2. Überweisen: Zahle den Rechnungsbetrag immer per Banküberweisung oder über das digitale Zahlungssystem des Anbieters. Vermeide Barzahlungen komplett.
  3. In der Steuererklärung angeben: Trage die Kosten in deiner Einkommensteuererklärung in der Anlage „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ ein.

Tipp: Frag bei deinem Katzensitting-Service nach, ob sie die Rechnung explizit als „haushaltsnahe Dienstleistung“ ausweisen oder dir eine entsprechende Bescheinigung ausstellen können. Das macht die Prüfung durch das Finanzamt für dich noch reibungsloser.

Fazit

Mit einer ordentlichen Rechnung von Profis wie Murrum Katzensitting schlägst du zwei Fliegen mit einer Klappe: Deine Katze ist liebevoll versorgt, und du sparst bares Geld. So macht die Reiseplanung gleich doppelt so viel Spaß!

Hast du schon einmal Katzensitting-Kosten bei der Steuer eingereicht oder bist du dir unsicher, was in deine Rechnung gehört? Schreib uns deine Fragen in die Kommentare!

War dir bereits bekannt, dass man Katzensitting steuerlich absetzen kann, oder war dieser Tipp neu für dich?